Renaissance und Barock: Aufbruch in die Neuzeit

Renaissance und Barock: Aufbruch in die Neuzeit
Renaissance und Barock: Aufbruch in die Neuzeit
 
Im Übergang vom 15. zum 16. Jahrhundert öffneten sich die geschichtliche Zeit und der historische Raum zu Horizonten von außerordentlichen Dimensionen. Die humanistische Rückbesinnung auf die versunkenen Welten der Antike verlängerte die historische Erinnerung bis weit in vorchristliche Zeiten hinein. Der Verlauf der Geschichte selbst schien sich, wie die nun geläufige Redewendung von den »geschwinden Zeiten« zeigt, zu beschleunigen. Die Entdeckungen rundeten den geographischen Raum, der bis dahin auf das Abendland, den Mittelmeerraum und Teile Asiens und Afrikas beschränkt gewesen war, binnen kurzem zu einer Welt von gewaltigen Ausmaßen. In den drei Jahrhunderten zwischen 1500 und 1800 veränderte sich das Gesicht der Erde rascher und umfassender als je zuvor.
 
Die Erweiterung des geographischen und historischen Blickfelds bedeutete den Abschied von den engen und begrenzten Räumen des Mittelalters, die mit der Vorstellung von Himmel, Hölle und Fegefeuer nur ins Jenseits hinein zu überschreiten gewesen waren. Die Entdeckung und Erschließung des Erdballs rückten das Diesseits in neuer Weise ins Blickfeld und weckten das Interesse für die Natur wie für die realen Bedingungen menschlicher Existenz. Die vielfältigen Reflexionen, Konzepte, Strategien und politischen Maßnahmen, mit denen das Abendland auf die neue Lage reagierte, verschafften den europäischen Mächten während der Zeit vom 16. bis zum 18. Jahrhundert einen Vorsprung vor den übrigen Kulturen der Welt. Noch zu Beginn des 15. Jahrhunderts waren die muslimischen Länder, besonders aber China, den europäischen Staatswesen durchaus ebenbürtig, in einigen Bereichen sogar überlegen: Die hohen Schulen in den islamischen Reichen bewahrten das wissenschaftliche Erbe der Antike besser als das christliche Abendland, China verfügte bereits über Pulver, Papier, Kompass und die Technik des Buchdrucks. Den ersten portugiesischen Seefahrern, die im 16. Jahrhundert den indischen Subkontinent erreichten, wurde angesichts der Macht- und Prachtentfaltung der Mogulreiche die eigene Unterlegenheit deutlich bewusst.
 
Der Aufbruch des christlichen Okzidents begann sich bereits im Mittelalter abzuzeichnen. Entscheidend war, dass das Abendland trotz vieler auseinander laufender Entwicklungen auf wichtigen Feldern übergreifende Orientierungen ausbilden konnte. Hierzu gehörten etwa der Missionsanspruch des westlichen. Christentums, der mit expansivem Sendungsbewusstsein das Evangelium auf dem gesamten Erdkreis zu verkünden suchte, sowie die auf der Rezeption des römischen Rechts gründende und sich langsam ausformende einheitliche Rechtskultur des Abendlands. Auch die im Mittelalter sich entfaltenden Ideen der Souveränität und Gesetzgebung leiteten eine Rationalisierung der Staatlichkeit ein, wie sie sonst nirgends zu beobachten ist. Die feudalen Spielregeln der Vasallität, die im Mittelalter den Herrn zu Schutz und Unterhalt, den Vasall zu Rat und Hilfe verpflichteten, bedeuteten trotz der damit verbundenen Ungleichheiten grundsätzlich eine Verpflichtung beider Seiten. Man kann in ihnen - zumal im Widerstandsrecht des Schwächeren - durchaus eine Wurzel moderner Freiheitsrechte sehen. Die als Schwureinungen organisierten ländlichen und städtischen Gemeinden, die Kaufmannsgilden und Handwerkerzünfte, sogar die Universitäten, waren prinzipell Zusammenschlüsse von Gleichen, welche ungeachtet des in der Ständegesellschaft herrschenden Prinzips vertikaler Ungleichheit in Politik, Wirtschaft und Kultur das Prinzip genossenschaftlicher Autonomie zu wahren vermochten.
 
Angesichts dieses vielfältigen Erbes lässt sich die Modernitätsschwelle um 1500, die man traditionell mit der Eroberung Konstantinopels durch die Türken (1453), der »Entdeckung Amerikas« (1492) oder dem »Thesenanschlag« Martin Luthers (1517) begründet, kaum mehr als radikaler Bruch mit der Vergangenheit deuten. Dies zeigt sich auch daran, dass bis zur tieferen Umbruchphase um 1800, die mit der politischen und wirtschaftlichen Doppelrevolution die Moderne einleitete, grundlegende Strukturen weitgehend unbeschadet den Wandel der Zeiten überlebten, etwa die traditionelle agrarische Nutzung des Bodens durch abhängig Beschäftigte im System der Grund- oder Gutsherrschaft oder die auf dem Prinzip der Ungleichheit beruhende Struktur der Ständegesellschaft.
 
Den ersten neuzeitlichen Anstoß für die dynamischen Prozesse, welche die innere Modernisierung Europas bewirkten, lieferte der Humanismus der Renaissance, der - von den italienischen Stadtstaaten ausgehend - eine neue Sicht der Welt begründete. Die humanistischen Gelehrten schrieben dem Menschen gottähnliche Schöpferkräfte, exklusive Würde und grenzenlose Wissbegierde zu. Eine wichtige Begleiterscheinung des Aufbruchs in die Neuzeit war auch der Buchdruck mit beweglichen Lettern. Die fast unbegrenzten Vervielfältigungs- und Speichereffekte dieses Mediums machten das gesamte verfügbare Wissen, das bis dahin exklusiver handschriftlicher Besitz der Kirche und weniger Laien gewesen war, weiteren Kreisen zugänglich: Die entstehenden Konfessionen nutzten den Buchdruck intensiv für die religiöse Indoktrination, die politischen Gemeinwesen für Verwaltung und Gesetzgebung, die sozialen Gruppen, insbesondere das Bürgertum, für ihre wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele. Der immer raschere Umschlag des Wissens bildete die unentbehrliche Voraussetzung für die Entfaltung der Wissenschaften und den Aufschwung gelehrter Bildung auf den Universitäten. Der geringe Alphabetisierungsgrad und die kirchlichen wie weltlichen Leseverbote - etwa Index oder Zensur - schränkten den umfassenden praktischen Gebrauch von Büchern allerdings erheblich ein. Bis zur Einführung der allgemeinen Schulpflicht im 18. Jahrhundert galt Bildung zudem als Privileg, von dem die Mehrzahl der Bevölkerung, insbesondere das weibliche Geschlecht, gewöhnlich ausgeschlossen blieb.
 
Nachdem die humanistische Wiederentdeckung der Antike nicht nur Philosophie und Philologie, sondern auch die Natur- und Technikwissenschaften angeregt hatte, kam es seit dem 17. Jahrhundert zu einer Erweiterung der klassischen Fächertrias Theologie, Jurisprudenz und Medizin. Als neue, unabhängige Disziplinen wurden neben Zoologie und Geographie insbesondere Mathematik und Physik begründet. Auf ihren Grundsätzen basierte die »wissenschaftliche Revolution« des 17. Jahrhunderts. Der Vorrang der Vernunft vor dem Glauben begründete den kritischen Rationalismus, die Dominanz der Erfahrung über die Tradition den Empirismus, der Weg von den Einzelerscheinungen zur Erkenntnis allgemeiner Gesetzmäßigkeiten das methodische Prinzip der Induktion. Diese Axiome bildeten die wichtigsten Voraussetzungen für die beginnende, intensive Erforschung und Beherrschung der Natur durch den Menschen. Sie befruchteten die Arbeit der wissenschaftlichen Gesellschaften und Akademien, die seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts aus dem Zusammenschluss von Gelehrten entstanden, während sich die traditionsbeladenen Universitäten den neuen Forschungsfeldern und -methoden nur langsam öffneten.
 
Im Ansatz eng verwandt mit der frühneuzeitlichen Wissensrevolution war der Prozess der Konfessionalisierung, der die Modernisierung Europas eher indirekt beeinflusste. Wie die Humanisten die antike Literatur, so stellten die Reformatoren Luther, Zwingli und Calvin die Bibel, den Urtext des Christentums, ins Zentrum der Erneuerung, um mit der Rückkehr zu den Quellen die angeblich verdunkelte christliche Botschaft im Licht des Evangeliums neu erstrahlen zu lassen. Die evangelische Renaissance des Glaubens führte zur Bildung getrennter Konfessionen mit dogmatisch, organisatorisch und kulturell je eigenständigem Profil. Im Ergebnis bildeten sich europäische Konfessionslandschaften mit deutlich unterschiedener Prägung heraus, der Süden und Westen überwiegend katholisch, der Norden und Osten eher protestantisch. Der Katholizismus, der sich im Konzil von Trient reformierte, bewahrte mit der römischen Kurie und der lateinischen Liturgie seine länderübergreifende Ausrichtung. Er entfaltete im Barock demonstrativ nach außen gekehrte, sinnliche Frömmigkeitsformen mit vielen symbolbeladenen und bildhaften Traditionen, während sich die evangelische religiöse Praxis - mit Bibellektüre, Predigt, Katechese, volkssprachlichem Kirchenlied und Gebet - nüchterner und allein um das Wort entfaltete.
 
Der Konflikt der evangelischen Stände mit der alten Kirche und die Kontroversen mit dem Kaiser führten im Reich - vom Schmalkaldischen bis zum Dreißigjährigen Krieg - zu einer Reihe blutiger Auseinandersetzungen. Doch es gelang schließlich, den im Alltag auf vielen Feldern bewährten Weg des Ausgleichs auch in der strittigen Konfessionsfrage zu beschreiten. Der Augsburger Religionsfrieden (1555) garantierte für einige Dekaden das vertraglich gesicherte Nebeneinander der evangelisch-lutherischen und katholischen Kirche, der Westfälische Frieden (1648) band auch das bislang ausgeschlossene calvinistisch-reformierte Bekenntnis in den Religionsfrieden ein. Glaubenskriege zwischen Staaten spielten danach keine Rolle mehr, nur im innenpolitischen Streit und gegenüber den reichsrechtlich nicht anerkannten religiösen Gruppierungen fand das konfessionelle Argument noch Anwendung. Auch wenn radikale oder außerchristliche Gruppen, wie die Täufer und die Juden, denen die konfessionelle Gleichberechtigung versagt wurde, weiterhin im Abseits blieben, bestimmten nach dem Dreißigjährigen Krieg Säkularisierung und Entkonfessionalisierung zunehmend die Grundlinien der Politik.
 
Die Herausbildung des modernen Staates war der bedeutendste Faktor auf dem Weg in die Neuzeit. Die staatliche Entwicklung Europas, die Formen ganz unterschiedlicher Art hervorbrachte - den eher zentralistischen Staat in Frankreich und Spanien, den Verfassungsdualismus von Kaiser und Fürsten im Reich, die Herrschaft des Adels in Polen, die freie Republik der Stände in den Niederlanden, die Kooperation von König und Parlament in England -, führte zu einer Vielfalt konkurrierender politischer Einheiten, deren Grundstruktur sich gleichwohl glich. Allenthalben wandelten sich nun die mittelalterlichen, auf persönlichen Lehensbindungen gründenden Gemeinwesen zu modernen institutionalisierten Flächenstaaten, deren Verhältnis zueinander das künftige europäische Staatensystem vorwegnahm. Ihre auf der Basis völkerrechtlich verbindlicher Spielregeln geordneten Beziehungen liefen seit dem 17. Jahrhundert in berechenbaren Formen ab. Trotz vieler kriegerischer Konflikte band die Idee des Gleichwichts die Politik der europäischen Mächte eng aneinander.
 
Der neue Begriff »Staat« erforderte als wichtigste Elemente ein Staatsgebiet mit klaren Grenzen, ein möglichst einheitliches Staatsvolk, die souveräne Staatsgewalt nach innen und außen, schließlich eine leistungsfähige Bürokratie zur Durchsetzung der staatlichen Herrschaftsansprüche. Dieses Ideal erreichte während der vormodernen Epoche kein europäisches Gemeinwesen. Vielfach wurden die Ländergrenzen noch lange von alten feudalen Bindungen und politisch-dynastischen Klientelverhältnissen überspielt. Die angestrebte konfessionelle Uniformität war meist nur mit Widerständen, die sprachlich-ethnische und kulturelle Einheitlichkeit - Vorboten nationaler Identität - nirgends flächendeckend durchzusetzen. Schwerer wog, dass die traditionellen konkurrierenden Herrschaftsträger kaum je der staatlichen Gewalt völlig untergeordnet werden konnten. So war etwa das »Heilige Römische Reich deutscher Nation«, das Samuel Pufendorf 1667 als ein »irreguläres und monströses Gebilde« bezeichnete, nur ein lockerer Zusammenschluss von mehr oder weniger selbstständigen großen, mittleren und kleinen Territorien, die sich zusammen mit dem Kaiser im Rahmen der Reichsverfassung um die länderübergreifenden Angelegenheiten mühten. Moderne Staatlichkeit konnte sich deswegen in Deutschland auf Reichsebene nicht entfalten.
 
Nur in den Ländern, die sich im Westfälischen Frieden ihre Territorialhoheit sichern konnten, kam es zu einer Zentralisierung der Macht und zum Auf- und Ausbau von Institutionen, die wenigstens teilweise modernen staatlichen Ansprüchen genügten. Diese als Absolutismus bezeichnete Herrschaftsweise, die im Frankreich Ludwigs XIV. am weitesten ausgebildet war, ließ sich freilich nur in den größeren Ländern durchsetzen. Auf ökonomischem Sektor strebte man den Aufbau einer auf den Staat bezogenen, großräumig verbundenen Wirtschaft an, die mit dirigistischen Maßnahmen, insbesondere Schutzzöllen, eine aktive Handelsbilanz erzielen sollte. Diese als Merkantilismus oder Kameralismus bezeichneten Grundsätze suchten durch gezielte Begünstigung von Einwanderern die Bevölkerungszahl der Staaten zu heben, mit Landausbaumaßnahmen die nutzbare Bodenfläche zu erweitern, mit Reformen in Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Industrie die Produktion zu steigern, mit der Einführung der allgemeinen Schulpflicht, dem Aufbau eines verlässlichen Nachrichten-, Güter- und Personenverkehrs und dem Ausbau der Verkehrswege einen die lokalistischen Begrenzungen überschreitenden, territorialen Kommunikationsraum herzustellen. Eine funktionierende Bürokratie mit einem vielgliedrigen Behördenapparat und geordneten Verwaltungsinstitutionen sollte die Durchsetzung der umfassenden politischen Ziele gewährleisten. Beabsichtigt war die Herstellung »guter Policey«, das heißt die durch den Staat kontrollierte Ordnung aller privaten und öffentlichen Angelegenheiten.
 
Der aufgeklärte Absolutismus, der die Position des Herrschers relativierte und die »gemeinschaftliche Glückseligkeit« der Bevölkerung als vornehmlichstes Ziel anstrebte, scheiterte schließlich an seinen eigenen Widersprüchen. Der in der Praxis nicht aufgegebene Anspruch der Fürsten auf exklusive Regelung aller Angelegenheiten war mit den naturrechtlichen Lehren, die jedem Individuum gleiche, auch vom Staat zu respektierende Grundrechte einräumte, nicht vereinbar. Wo es - wie in Frankreich - ein reiches und selbstbewusstes Bürgertum gab, entluden sich die Gegensätze in der Revolution; unter anderen Verhältnissen - etwa im Reich - kam es zur Verwirklichung vieler Reformprogramme, doch um den Preis einer verspäteten Modernisierung der Gesellschaftsordnung.
 
Die langsame Herausbildung der frühneuzeitlichen Konfessions-, Staats- und Wirtschaftsstrukturen war begleitet von einem umfassenden Prozess der inneren Zivilisierung: Die Konfessionen suchten mit der forcierten Durchsetzung der Zehn Gebote die Alltagsmoral zu verchristlichen und soziale Normen zum Schutz des Lebens und Eigentums zu vermitteln. Die Bekämpfung von Neid, Geiz, übler Nachrede und die Verbote des Fluchens zielten im Verein mit einer stattlichen Anzahl von Anstands- und Umgangsbüchern auf eine Verfeinerung der Umgangsformen. Das Reich und die Länder trugen mit Fehdeverboten, dem Aufbau geordneter Rechtsinstitutionen und dem Erlass von Strafprozessordnungen zur Befriedung der Gesellschaft bei. Ziel war die Zähmung der grobianischen Gesellschaft des 16. Jahrhunderts, die sich durch alltägliche Gewaltbereitschaft, durch Unmaß im Essen und Trinken, unverhüllte Freude an Verdauungs- und Ausscheidungsvorgängen sowie eine verdächtige Vorliebe für skatologische Scherze und anale Anspielungen auszeichnete. An dieser weit in die Neuzeit hineinreichenden Kampagne waren alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen beteiligt. Der Adel ließ sich soweit disziplinieren, als es seine Rolle bei Hof erforderte. Die Bauern beugten sich dem Druck der von oben verordneten »Volksaufklärung«, um nicht ins gesellschaftliche Abseits zu geraten. Den größten Anteil hatte aber das Bürgertum, das einen spezifischen, aus Mägigkeit, Ordnungsliebe, Fleiß und Sparsamkeit zusammengesetzten Verhaltenskanon als Vehikel seines gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aufstiegs ausbildete.
 
Prof. Dr. Paul Münch
 
 
Burckhardt, Jacob: Die Kultur der Renaissance in Italien, herausgegeben von Horst Günther. Taschenbuchausgabe Frankfurt am Main u. a. 1997.
 Burke, Peter: Die Renaissance in Italien. Sozialgeschichte einer Kultur zwischen Tradition und Erfindung. Aus dem Englischen. Darmstadt 1996.
 Burkhardt, Johannes: Frühe Neuzeit. 16.—18. Jahrhundert. Königstein im Taunus 1985.
 Duchhardt, Heinz: Das Zeitalter des Absolutismus. München 21992.
 Dülmen, Richard van: Kultur und Alltag in der frühen Neuzeit. 3 Bände. München 1-21992—95.
 Kunisch, Johannes: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime. Göttingen 1986.
 Mieck, Ilja: Europäische Geschichte der frühen Neuzeit. Eine Einführung. Stuttgart u. a. 51994.
 Münch, Paul: Lebensformen in der frühen Neuzeit. 1500 bis 1800. Taschenbuchausgabe Frankfurt am Main u. a. 1996.
 Praschl-Bichler, Gabriele: Alltag im Barock. Graz u. a. 1995.
 Reinhard, Wolfgang: Geschichte der europäischen Expansion. Band 1 und 2. Stuttgart 1983-85.

Universal-Lexikon. 2012.

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